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Willkommen bei der Fahrschule Böhm

Seit

  • 1983
  • 2,5 Millionen gefahrenen Kilometern und
  • über 4.000 Fahrschülern

Ihre Fahrschule in Hattorf

Kontaktieren Sie uns

Adresse

Julian Böhm
Auf der Burg 24
37197 Hattorf

Kontakt

Telefon: 05584-999303
info@fahrschule-boehm.de

Öffnungszeiten

Anmeldung jeden
Dienstag und Donnerstag
ab 18.30 in unserer Fahrschule.
Der Unterricht beginnt um 19.00 Uhr

Für den Tag der Anmeldung in unserer Fahrschule benötigen Sie lediglich ein gültiges Ausweisdokument.

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Aufenthaltstitel, etc.

Für das weitere Antragsverfahren nach der Anmeldung in unserer Fahrschule, benötigen Sie dann weiterhin:

  • ein biometrisches Passbild
  • einen Sehtest und
  • einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs.

Zudem bekommen Sie in unserer Fahrschule alle notwendigen Unterlagen für den Führerscheinantrag.

Wenn Sie alle Unterlagen ausgefüllt haben, geben Sie diese einfach bei uns ab und wir kümmern uns um alle weiteren Schritte.

Unsere Führerscheinklassen

Krafträder

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Hubraum max. 50 cm³
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max 4 kw

dreirädrige Kleinkrafträder mit: 

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor 
  • bbH max 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Leermasse max 270 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze 

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit: 

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor 
  • bbH max 45 km/h
  • Leermasse max 425 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze 
  • Leistung max 6 kW
  • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbel -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf einer ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas)

Mindestalter: 15 Jahre

Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht überschreitet.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 25 Jahre (für Direkteinstieg), bei mind. 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B.

Zugmaschinen

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Unsere Schulungsfahrzeuge

Quelle: Yamaha

Klasse A2 und A

Quelle: KTM

Klasse A1

VW Tiguan

Klasse B

VW T-Roc

Klasse B

VW ID4

Klasse B

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